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DAS FINANZAMT
 

 

Nachdem Sie nun alle Sicherheiten beim Arbeitsamt in Anspruch genommen haben, folgt der nächste Weg zum Finanzamt. Hier benötigen Sie die Gewerbeanmeldung und einen Antrag auf Ihre Steuernummer, den Sie bereits im Vorfeld beim Landkreis bei Beantragung des Gewerbes erhalten haben. Die Steuernummer benötigen Sie bei vielen Internetanbietern, um die jeweilige Umsatzsteuer ausgezahlt zu bekommen und diese wiederum an das Finanzamt abzuführen. Das ganze kann man auch umgehen, indem man die Kleinunternehmerregelung beantragt. Sollten Sie in dem Jahr der Gründung jedoch mehr als 17500 € verdienen, müssen Sie die Umsatzsteuer nachzahlen, was einen hohen Aufwand erfordern würde, da man sich an die jeweiligen Firmen wenden müßte, um die Steuer nachträglich einzufordern.

 
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Hier erhalten Sie weitere Infos zur Kleinunternehmerregelung.Gerade in der Anfangszeit ist es sinnvoll die Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu beantragen, d.h. dass man auch nur dann Steuern zahlt, wenn einem das Geld auch zur Verfügung steht.

Wichtig für die Zusammenarbeit mit Internet-Partnern im Ausland, ist auch eine Beantragung der Ust-IdNr., damit sich Ihre ausländischen Partner die Richtigkeit und Gültigkeit der internationen Steuernummer über Anfrage bei der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates bestätigen lassen können. Weitere Infos zum Thema Steuern erhalten Sie hier.

 

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